Mittwoch, 29. August 2007

Der Deutsche Bundestag lässt eine Beteiligung der Bürger zur Gesetzesveränderung in Form des Petitionenausschusses zu. Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz verankert.

Gerade gibt es eine Petition, die die Welle von Abmahnungen, der sich Webseitenbetreiber aktuell ausgeliefert sehen, beenden soll. Mit der Petition “Abmahnvereine: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb” soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind. [...] Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen. Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen. Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten. Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich.

Wer also etwas gegen den Abmahnwahn im Internet tun will, der sollte sich bis Montag, den 3. September bei dieser Petition eintragen (geht online und dauerte eine Minute). 

 


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